Wenn eine Frau die Absicht fasst, am Arafa-Tag (9. Dhû Al-Hiddscha) zu fasten, und dann an diesem ihre Menstruation bekommt Fatwâ-Nummer: 57889
- Fatwâ-Datum:17-5-2017
- Bewertung:
Ich bitte Allâh den Allmächtigen und Erhabenen, mir dazu zu verhelfen, an den ersten neun Tagen des Dhû Al-Hiddscha zu fasten. Doch möglicherweise wird es mir auf Grund der Menstruation nicht möglich sein, am Arafa-Tag zu fasten. Aber Allâh der Erhabene vergibt an diesem Tag die Sünden des Jahres davor und des Jahres danach. Werde ich in solch einem Fall die gleiche Belohnung bekommen wie jemand, der an ihm fastet?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wir bitten Allâh den Erhabenen dir zu allem Guten zu verhelfen und beglückwünschen dich für deine eifrige Bemühung um den Gehorsam gegenüber Allâh dem Erhabenen. Sodann sagen wir:
Wenn du eifrig darauf bedacht bist, an den genannten Tagen, zu denen auch der Arafa-Tag gehört, zu fasten, und dich dann plötzlich eine hinderliche und als Entschuldigung geltende Angelegenheit wie zum Beispiel die Menstruation trifft, der dich am Fasten hindert, dann stehen dir auf Grund dieser guten Absicht die gleiche Belohnung und der gleiche Verdienst zu und du bist wie jemand, der das genannte Fasten verrichtet hat. Zudem ist die Belohnung dafür, dass man an neun Tagen des Dhû Al-Hiddscha fastet, immens und erstrebenswert.
Und Allâh weiß es am besten!