Schulden begleichen oder Gelübde erfüllen? Fatwâ-Nummer: 58467
- Fatwâ-Datum:29-11-2017
- Bewertung:
Darf jemand, der verschuldet ist und dessen Ehefrau für ihr Vermögen die Zakâ entrichtet, von dieser Zakâ nehmen, um seine Schulden zu begleichen? Wenn er gelobt hat, Geld zu spenden, und das Gewünschte eingetreten ist, er aber zurzeit verschuldet ist, was muss er dann zuerst tun, wenn er Geld hat: Seinen Schwur erfüllen oder dem Gläubiger das Geld zurückzahlen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Die Ehefrau darf ihrem armen Ehemann die Zakâ entrichten. Wenn er weder in der Lage ist den Menschen seine Schulden zurückzuzahlen noch das für Allâh Gelobte zu erfüllen und irgendwann Geld erhält, das für eine der beiden Angelegenheiten reicht, begleicht er die Schuld gegenüber dem Menschen zuerst, weil sie dringender ist. Es muss schließlich im Diesseits beglichen werden. Das Recht Allâhs des Erhabenen hingegen ist in diesem Fall weniger dringend zu erfüllen, weil Er möglicherweise dem vergibt, von dem Er es fordert. Ibn Al-Arabî schreibt in seinem Werk Ahkâm Al-Qurân: „Die Antwort lautet: Die Rechte gegenüber Allâh und die Rechte gegenüber den Menschen sind nicht in gleichem Maße verpflichtend und zu erfüllen [...] Siehst du nicht, dass das Kind keine Verpflichtungen gegenüber Allâh hat, es aber gegenüber den der Menschen Pflichten hat?!" Und Allâh weiß es am besten!