Es ist besser für eine Frau, bei ihrer Familie zu verweilen, wenn ihr Ehemann verreist ist Fatwâ-Nummer: 598
- Fatwâ-Datum:26-4-2012
- Bewertung:
Friede sei mit euch! Mein Ehemann ist zwecks Studium verreist, und aus persönlichen Gründen bin ich nicht mitgefahren. Weil ich es bevorzuge, in meiner eigenen Wohnung zu bleiben, bin ich weder zu seiner noch zu meiner Familie gegangen. Ich möchte fragen, ob etwas dagegen spricht oder ob es verboten ist, wenn ich allein in meiner Wohnung bleibe.
Mit bestem Dank!
Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Zuerst bitten wir Allâh für dich, sehr verehrte Schwester, dass Er dich und deinen Ehemann wieder vereint, dass er sein Studium erfolgreich absolviert und dass ihr beide dem Islâm und den Muslimen von Nutzen seid.
Weil es außer dir niemanden in der Wohnung gibt, sollest du das Alleinsein vermeiden, denn Ahmad überlieferte in seinem Musnad-Werk nach einer Aussage von Ibn Umar , dass der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken das Alleinsein verbot, sei es hinsichtlich des Übernachtens oder des Reisens.
Es wäre also angemessener, dass du bei deiner Mutter bleibst oder dass eine Frau von deinen Verwandten oder ein Mann, der dich nicht heiraten darf, dir Gesellschaft leistet oder dass du zur Familie deines Ehemannes gehst, wenn du dir sicher sein kannst, dass dich dort keine fremden Männer sehen. Bevor du jedoch irgendeinen Schritt unternimmst, solltest du dich mit deinem Ehemann beraten. Möge Allâh dich beschützen!
Und Allâh der Erhabene weiß es am besten.