Über die Grenzen der Beziehungen zwischen dem Mann und der Frau nach Abschluss des Ehevertrags Fatwâ-Nummer: 6263
- Fatwâ-Datum:3-3-2019
- Bewertung:
Ist es erlaubt, mit dem Verlobten nach Abschluss des Ehevertrags zu reden, auch wenn der Vater der Frau das ablehnt?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Sobald der Ehevertrag zwischen einem Mann und einer Frau abgeschlossen ist, ist sie seine Ehefrau geworden und er ihr Ehemann, und daher dürfen sie miteinander reden, alleine zusammen sitzen und alles tun, was Eheleute gewöhnlich tun. Aber es ist Brauch, dass man erst nach der Hochzeitsfeier den Geschlechtsverkehr mit seiner Frau durchführen darf, und es ist dann besser, diesen Brauch einzuhalten.
Es spricht also nichts dagegen, dass der Mann mit seiner Verlobten nach Abschluss des Ehevertrags spricht, auch wenn ihr Vater das ablehnt, da seine Ablehnung ungerechtfertigt ist. Der Verlobte soll sich aber aus Rücksicht auf seinen Schwiegervater geduldig, nachsichtig und milde verhalten, denn der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Allâh ist wahrhaftig mild und liebt die Milde! Und Er gibt für die Milde, was Er nicht für die Grobheit gibt.“ Überliefert von Ahmad, Abû Dâwûd, Ibn Mâdscha und Ibn Hibbân in seiner Sammlung authentischer Hadîthe.
Die beiden Verlobten sollen sich davor hüten, Streit oder Zwist mit dem Vater der Frau zu haben, da dies zu unerwünschten Folgen führen könnte. Vielmehr sollen sie Geduld haben und den Alters- sowie den Erfahrungsunterschied berücksichtigen. Es gibt auch nichts dagegen, die Hilfe von einem vertrauenswürdigen Bekannten zu suchen, der mit dem Vater spricht und ihn davon zu überzeugen versucht, dass diese Angelegenheit aus religiöser Sicht erlaubt ist.
Und Allâh weiß es am besten!