Richtlinien für Gelüste Fatwâ-Nummer: 6301
- Fatwâ-Datum:4-10-2017
- Bewertung:
Wie lautet ihre Meinung dazu, dass man Gefallen an Gelüsten findet, ohne dabei die von Allâh dem Allmächtigen und Majestätischen festgelegten Grenzen zu überschreiten?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Allâh der Hocherhabene sagt:
„Ausgeschmückt ist den Menschen die Liebe zu den Begierden, nach Frauen, Söhnen, aufgehäuften Mengen von Gold und Silber, mit einen Kennzeichen versehenen [oder: lange auf der Weide gelassenen] Pferden, Vieh und Ackerland. Das ist der Genuss im diesseitigen Leben. Doch bei Allâh ist die schöne Heimstatt.“ (Sûra 3:14).
Das Wort „Menschen“ ist ein allgemeiner, umfassender Begriff. Und die offenkundige Bedeutung des Begriffs bedingt, dass das zum Ausdruck Gebrachte – nämlich die Liebe zu Gelüsten – bei jedem Menschen vorkommt. Und auch der Verstand deutet darauf hin.
Allâh hat diese Dinge nur erschaffen, damit man Genuss daran empfindet. Der Beleg dafür sind Seine Worte: „Das ist der Genuss im diesseitigen Leben.“
Und die Liebe des Menschen zu den Gelüsten drückt sich darin aus, dass er sich eifrig darum bemüht, sie zu erlangen und sie zu genießen.
In Bezug auf Fälle, in denen es sich um erlaubte Wege und Dinge handelt, gibt es verschiedene Arten von Menschen:
Erstens: Menschen, die es gänzlich unterlassen, von solchen Dingen Gebrauch zu machen. Dies ist aus Sicht der Scharia zu missbilligen.
Zweitens: Der Mensch hat im Leben keine andere Sorge und kein anderes Ziel, als diese Dinge zu erlangen. Auch dies ist aus islâmischer Sicht zu missbilligen.
Drittens: Man macht davon Gebrauch, ohne damit etwas zu erreichen, was einen Bezug zum Jenseits hat. Dies ist erlaubt.
Viertens: Man macht davon so Gebrauch, dass man damit etwas erreicht, was einen Bezug zum Jenseits hat. Und dies ist aus islâmischer Sicht lobenswert und erwünscht.
Erfolgen Erwerb und Genuss dieser Dinge jedoch auf unzulässige Weise, dann gilt es verboten. Es kann allerdings vorkommen, dass ein Mensch an manchen verbotenen Dingen Gefallen findet, also von seinem Wesen her dazu geneigt ist, jedoch nicht versucht, sie zu erlangen, und sie auch nicht mag. In solch einem Fall macht er sich nicht schuldig.
Denn wer Gefallen an etwas findet und es mag, dass es zu seinem Wesen gehört, diese Sache zu mögen, hat somit die vollkommene Form der Liebe verwirklicht. Bezieht sie sich auf etwas Gutes, dann ist dies die vollkommene Form der Glückseligkeit.
Entsprechend heißt es in den Worten Allâhs des Erhabenen im Bericht über Sulaimân :
„Wahrlich, ich habe mich der Liebe zum Guten zugeneigt...“ Das bedeutet: „Ich liebe das Gute und ich liebe es, dass ich das Gute liebe.“
Bezieht sie sich jedoch auf etwas Schlechtes, so haben wir es mit einem enormen Übel zu tun. Dies gilt beispielsweise, wenn man Gefallen am außerehelichen Geschlechtsverkehr findet, sich darum bemüht und dies mag.
Der Mensch sollte also weltliche Anliegen und mit ihr verbundene Gelüste reduzieren, und zwar auf einen Grad, der ihm in Bezug auf das jenseitige Leben von Nutzen ist und ihm dabei behilflich ist, seinem Herrn Gehorsam zu leisten.
Aus diesem Grund stellen wir fest, dass Allâh der Erhabene, nachdem Er verkündet hat, dass den Menschen die Liebe zu Begierden ausgeschmückt worden ist, [im weiteren Verlauf des Verses] deutlich macht, dass sie vergänglich und endlich sind. Ihr Genuss vergeht, während ihre Folgen bleiben. Sodann hält der Erhabene dazu an, nach dem jenseitigen Leben zu streben, indem er sagt:
„Sag: Soll ich euch von etwas Besserem als diesem Kunde geben...“ (Sûra 3:15). Danach verkündet Er die guten Dinge des Jenseits, die für die Geduldigen und Aufrichtigen vorbereitet sind, die sich darum bemühen, Allâh gehorsam zu dienen.
Und Allâh weiß es am besten!