Gebet bei großer Müdigkeit
Fatwâ-Nummer: 65557

  • Fatwâ-Datum:29-4-2021
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Frage

Manchmal, wenn ich zum Morgengebet aufwache, Wudû vornehme und bete, befinde ich mich zwischen Halbschlaf und Wachzustand. Ich versuche, zu Bewusstsein zu kommen, bin mir aber nicht sicher, da meine Augen während des Gebets nicht geschlossen sind. Wie ist ein solches Gebet zu beurteilen? Muss ich es nachholen, wenn ich nach dem Sonnenaufgang erneut aufwache?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Solange du weißt, dass du im Gebet die verpflichtenden Säulen und Pflichtteile an Handlungen und Worten ausführst, ist dein Gebet korrekt und du musst es nicht nachholen. Wenn du jedoch nicht weißt, dass du das Genannte in deinem Gebet erfüllt hast, so ist es nicht korrekt, und dieses Gebet musst du noch einmal verrichten.

 

Al-Bâdschî sagt in „Al-Muntaqâ“ über die Überlieferung von Mâlik in der „Al-Muwatta“, dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wenn einer von euch im Gebet schläfrig ist, soll er sich hinlegen, bis der Schlaf von ihm gewichen ist. Denn wenn einer von euch betet und dabei schläfrig ist, weiß er nicht, ob er um Vergebung gebeten hat oder gar sich selbst verflucht.“ Darüber sagte er: „Wenn so etwas in einem Pflichtgebet auftritt und noch so viel von der Gebetszeit verbleibt, dass er weiß, dass er sich in ihr von der Müdigkeit erholen und noch immer das Gebet rechtzeitig beten könnte, oder wenn er weiß, dass jemand ihn aufweckt, so soll er sich schlafen legen und das Gebet später zur passenden Zeit verrichten. Wenn jedoch die Gebetszeit knapp ist und er weiß, dass die Zeit verstreichen würde, wenn er sich hinlegt, so soll er beten, wie es ihm möglich ist und sich bemühen, sein Gebet korrekt zu verrichten. Dann legt er sich hin, wenn er sich sicher ist, die Pflicht ausgeführt zu haben. Falls nicht, so holt er das Gebet nach dem Schlafen nach.

 

Al-Irâqî schreibt in „Tarh At-Tathrîb“ bei der Erklärung des Hadîths „Wenn einer von euch des Nachts (zum Gebet) aufsteht, und den Qurân mit seiner Zunge unklar ausspricht, so dass er nicht weiß, was er liest, so soll er sich schlafen legen“ Folgendes: „Mein Vater – möge Allâh ihn segnen – sagte: ‚Der äußere Wortlaut dieser Hadîthe drückt aus, dass man sich hinlegen muss. Was die eigentliche Bedeutung angeht, so heißt dies, dass wenn die Schläfrigkeit nur leicht ist, so dass der Betende weiß, dass er die Pflichten des Gebets ausgeführt hat, sein Gebet korrekt ist. Falls er jedoch nicht weiß, was er von den Pflichten verrichtet hat, so ist sein Gebet ungültig.‘ Dies gilt allgemein für Pflichtgebete und freiwillige, und so hat es An-Nawawî als Mehrheitsmeinung der Gelehrten angeführt.“

 

Und Allâh weiß es am besten!

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