Gebet hinter einem Imâm, der ein anderes Gebet verrichtet
Fatwâ-Nummer: 7065

  • Fatwâ-Datum:10-6-2021
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Frage

Manchmal verpasse ich das Abendgebet (Maghrib). Die Zeit des Nachtgebets (Ischâ) ist bereits angebrochen und der Imâm leitet das Gebet. Soll ich hinter ihm das Nachtgebet verrichten und dann das Abendgebet oder umgekehrt? Möge Allâh es Ihnen mit dem Besten vergelten!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wenn ein Gebet verpasst wurde, muss es unverzüglich nachgeholt werden und zwar unter Einhaltung der Reihenfolge, so wie es Allâh, gepriesen sei Er, geboten hat. Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Betet, so wie ihr mich beten gesehen habt“ (Al-Buchârî).

 

Der Gesandte (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) betete die Gebete stets in der richtigen Reihenfolge und daher ist die Einhaltung der Reihenfolge (Tartîb) Pflicht. Wenn du das Abendgebet nicht verrichten kannst, bevor das Nachtgebet (gemeinschaftlich) gebetet wird, dann schließe dich der Gemeinschaft des Nachtgebets an mit der Absicht, das Abendgebet zu verrichten. Wenn die vierte Raka vom Nachtgebet beginnt, so verrichte sie nicht. Warte nach dieser dritten Raka bis der Imâm erneut sitzt und gib dann zusammen mit ihm den Taslîm-Gruß. Die Belege der Scharîa weisen darauf hin, dass eine unterschiedliche Absicht zwischen Imâm und Mitbetendem keine Auswirkungen hat. Auf diese Weise hast du die Reihenfolge der Gebete eingehalten und gleichzeitig den Vorzug des Gemeinschaftsgebets erlangt.

 

Wenn aber die Zeit für das momentane Gebet knapp ist, in dem Sinne, dass von der Zeit nur noch so viel übrig ist, dass das Gebet gerade noch verrichtet werden kann, so soll das momentane Gebet vorgezogen werden. Denn die Einhaltung der Reihenfolge könnte zu einer Verschiebung des Gebets führen, und das ist nicht erlaubt.

 

Auf die Notwendigkeit der Reihenfolge weist die Überlieferung in den beiden Sahîh-Werken hin: Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wurde am Tage der Grabenschlacht von den Pflichtgebeten abgehalten. Er verrichtete sie dann der Reihe nach im Anschluss an den Sonnenuntergang. Wir legen dir ans Herz, die Gebete stets rechtzeitig zu verrichten.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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