Wann der Vater für seine verheiratete Tochter das Opfertier opfern darf Fatwâ-Nummer: 70902
- Fatwâ-Datum:13-8-2017
- Bewertung:
Mein Vater möchte für meine verheiratete Schwester das Opfertier schlachten und das Opfertier – wie üblich – in drei Teile aufteilen. Für wen ist der Teil, den man den Anteil für die Familie nennt? Für die Familie meines Vaters oder die Familie meiner Schwester?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn dein Vater für deine Schwester ein Opfertier schlachten möchte, indem er speziell für sie ein eigenes Opfertier schlachtet, dann ist dies erlaubt und gültig, solange man sie um Erlaubnis gebeten hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie – wie es scheint – in ihrem eigenen Heim wohnt oder im Hause ihres Vaters. Wenn sie in ihrem eigenen Heim wohnt, kann sie den genannten Teil behalten. Sie darf sogar das gesamte Fleisch behalten, weil dieses Opfertier vom Vermögen ihres Vaters entrichtet wurde. Ebenso darf sie alles spenden. Erwünscht ist, wie wir bereits zuvor erwähnt haben, gleichzeitig den Armen zu spenden, die Nachbarn und die Familie zu beschenken und davon zu essen.
Wenn mit dem Opfern jedoch gemeint ist, dass er sie an seinem Opfertier teilhaben lassen will, dann ist dies für sie nicht gültig, weil sie von ihm getrennt und nicht in seinem Haushalt lebt.
Und Allâh weiß es am besten!