Frauen küssen
Fatwâ-Nummer: 7421

  • Fatwâ-Datum:5-3-2019
  • Bewertung:

Frage

Ist es erlaubt, Mädchen an Festen und feierlichen Anlässen zu küssen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Entweder ist man der Mahram [ein der Frau zum Heiraten verwehrter Mann] dieser Mädchen oder nicht. Wenn man ihr Mahram ist, darf man ihnen die Hand, den Kopf oder die Stirn küssen, wenn sich der Küssende sicher ist, dass ihn dies nicht erregt oder verführt. Dies gilt, wenn man Mahram durch die verwandtschaftliche Bindung ist, die stärker als die durch das Stillen ist.

 

At-Tirmidhî und  Abû Dâwûd überlieferten in ihren jeweiligen Hadîth-Sammlungen, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) seine Tochter Fâtima küsste und sie ihn küsste. Imâm Ahmad ibn Hanbal wurde nach dem Mann gefragt, der das Mädchen küsst, dessen Mahram er ist, und er sagte: „Wenn er von der Reise kommt und keine Verführung befürchtet.“ Er erwähnte den Hadîth von Châlid ibn Al-Walîd, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) von einer Schlacht zurückkehrte und Fâtima küsste. Zu den Verhaltensregeln, die es zu beachten gilt, gehört, niemals auf den Mund, sondern die Stirn oder den Kopf zu küssen.

 

Wenn man nicht der Mahram der Mädchen ist, darf man sie nicht küssen. Man darf sie auch nicht berühren, ihnen die Hand geben oder sie anblicken. Viele Menschen sind diesbezüglich nachlässig, was ihnen Probleme und Verletzungen der Ehre einbringt. Und dies ist nur das weltliche Leben. Vielleicht erwartet sie im Jenseits etwas Schlimmeres, wenn Allâh sie nicht mit Seiner Barmherzigkeit umschließt.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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