Danken für eine Gnade durch Almosen oder Schlachtopfer schützt den Dankenden
Fatwâ-Nummer: 7456

  • Fatwâ-Datum:26-3-2017
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Frage

Nachdem ich mir ein Auto gekauft hatte, hatte ich wiederholt Unfälle. Da wies man mich darauf hin, dass ich ein Schlachtopfer erbringen solle. Mit meinen finanziellen Möglichkeiten könnte ich nur eine kleine Ziege kaufen, die ja nur wenig Fleisch hat. Soll ich solch eine Ziege kaufen oder könnte ich Fleisch vom Metzger im Wert dieser Ziege kaufen? (Beim Kauf des Fleisches wird die Menge an Fleisch größer sein als die Menge, die ich erlangen würde, wenn ich eine Ziege schlachte.) Und wenn ich eine Ziege schlachte, dürfte ich davon essen oder gilt alles als Opfer?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Zweifelsohne schützen gute und fromme Handlungen jemanden vor Katastrophen, zu Grunde richtenden Vorfällen und lebensbedrohlichen Unfällen. Denn Al-Hâkim führte in seiner Hadîth-Sammlung Al-Mustadrak eine Überlieferung von Anas an, auf deren Authentizität As-Suyûtî hindeutete und die von Al-Albânî für authentisch befunden wurde. Dort heißt es, Allâhs Gesandter (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte:

 

„Gute Taten schützen vor lebensbedrohlichen, unheilvollen Vorfällen, Katastrophen und zu Grunde richtenden Ereignissen. Die Leute des Guten im Diesseits sind die Leute des Guten im Jenseits.“

 

So schützen also Wohltaten den Menschen – so Allâh will – vor künftigen zu Grunde richtenden, unheilvollen Vorfällen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass ihn ein wenig Übel trifft, weil Allâh ihm sowohl unter erfreulichen, angenehmen Zuständen, als auch in Notsituationen Gutes zukommen lassen will. In Notzeiten muss der Mensch sich gedulden und mit Allâhs Beschluss und Vorherbestimmung zufrieden sein.

 

Dass du allerdings auf Grund dessen, was dir passiert ist, eine Ziege schlachtest, wird dich nicht vor dem bewahren, was bereits von Allâh bestimmt wurde.

 

Eine weitere Angelegenheit, dass hier nämlich die Wohltat ausschließlich auf das Schlachten einer Ziege beschränkt wird, ist möglicherweise ein verbreiteter Aberglaube. Manche Leute glauben, dass das Vergießen von Blut Dschinn abwehrt, die der Grund für die Heimsuchung seien. Derartiges gehört zu den verbotenen Neuerungen in der Religion und darf daher nicht praktiziert werden.

 

Wenn das Schlachten um Allâhs willen geschieht und dem Zweck dient, andere zu speisen, damit sich jemand durch sein Almosen vor künftigen unheilvollen, lebensbedrohlichen Unfällen schützt, dann gibt es nichts daran auszusetzen.

 

Allerdings wäre es angebrachter für dich, eine andere Wohltat als das Schlachten zu verrichten – wie zum Beispiel Almosen an Bedürftige zu geben –, um zu vermeiden, dass sich in den Gedanken der Menschen die Idee festsetzt, das Schlachten an und für sich schütze vor unheilvollen Ereignissen. Das ist ein Aberglaube, und wer so handelt, der verfälscht die Religion.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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