Die Zeit des Mittagsgebets am Freitag liegt für Frauen und für die den Frauen gleichgestellten Person zwischen Mittagsgebet und Nachmittagsgebet Fatwâ-Nummer: 7679
- Fatwâ-Datum:2-12-2018
- Bewertung:
Meine Frage lautet: Wann soll die Frau das Mittagsgebet am Freitag verrichten? Ist es während der Freitagspredigt oder danach? Möge Allâh Sie mit Gutem belohnen!
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Zeit für das Mittagsgebet beginnt, wenn die Sonne den Zenit in Richtung Westen überschreitet, und dauert bis zu dem Zeitpunkt an, zu dem der Schatten eines Gegenstandes in etwa um die Länge dieses Gegenstandes anwächst, wobei die Länge des Schattens, den der Gegenstand beim Höchststand der Sonne hat, mitzurechnen ist.
So ist nämlich die Gebetszeit des Mittagsgebets im Islâm entsprechend der Offenbarung Allâhs bestimmt.
Wer nicht zum Freitagsgebet verpflichtet ist, wie die Frauen und ihnen Gleichgestellte, und das Mittagsgebet in irgendeinem Teil dieser erwähnten Zeitspanne verrichtet, der hat damit richtig gehandelt und sein Gebet ist gültig, sei es während der Freitagspredigt oder danach verrichtet.
Ibn Qudâma sagt in seinem Buch Al-Mughnî: „Wer nicht zum Freitagsgebet verpflichtet ist, wie die Reisenden, Sklaven, Frauen, Kranken und die anderen Entschuldigten, kann das Mittagsgebet nach der Meinung der meisten Gelehrten vor dem Gebet des Imâm verrichten.“
Wenn die Frau aber in der Nähe von der Moschee lebt, in der das Freitagsgebet verrichtet wird, oder wenn sie irgendein Mittel hat, um die Freitagspredigt zu hören, dann gibt es nichts dagegen einzuwenden, wenn sie die Predigt hört, um daraus einen Nutzen zu ziehen; danach kann sie das Mittagsgebet verrichten.
Und Allâh weiß es am besten!