Ist das Schlachten des Opfertieres gültig, wenn derjenige, der mit dessen Kauf beauftragt wurde, selbst für den Aufpreis aufkommt? Fatwâ-Nummer: 78034
- Fatwâ-Datum:13-8-2017
- Bewertung:
Eine mittelständische Familie hat mir Geld gegeben, um ihnen ein Opfertier am Opferfest zu kaufen. Als ich auf den Markt ging, stellte ich fest, dass der für dieses Opfertier vorgesehene Betrag, den ich bei mir hatte, nicht ausreichen würde, um ein der Sunna entsprechendes Opfertier zu kaufen.
Daher zahlte ich etwas von meinem eigenen Geld dazu, um in der Lage zu sein, das Opfertier zu kaufen. Die Familie hat davon nichts erfahren, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Daraufhin habe ich ihnen das Schaf ausgehändigt. Ist dies erlaubt? Wird es von ihnen als Opfertier angenommen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Der fragende Bruder braucht keine Bedenken wegen seiner Vorgehensweise zu haben. Vielmehr wird er – so Allâh der Erhabene will – für seine Güte dieser Familie gegenüber belohnt, da er ihr den Preis des Opfertieres vervollständigt hat. Es ist ihnen ein gültiges Opfertier, so Allâh will. Möge Allâh der Majestätische es von ihnen annehmen!
Und Allâh weiß es am besten!