Gültigkeit des Gebets bei Unreinheit auf der Kleidung
Fatwâ-Nummer: 7931

  • Fatwâ-Datum:13-6-2021
  • Bewertung:

Frage

Nach der Rückkehr vom Nachtgebet bemerkte ich Unreinheit auf der Unterwäsche. Ich weiß, es gibt keine Erschwernis in der Religion, doch mir kamen Zweifel, ob das nicht bereits seit dem Nachmittagsgebet so gewesen ist.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Die Fiqh-Gelehrten haben verschiedene Ansichten über jemanden, der betet, während auf seiner Kleidung etwas Unreines war. Wenn er davon nichts wusste und es später bemerkt hat, so gibt es hierzu drei Ansichten:

1)   Das Gebet wird nicht ungültig. Jedes Gebet, das er verrichtet hat, bevor er die Unreinheit bemerkte, ist korrekt. So haben es Ibn Umar, Atâ, Sa’îd ibn Al-Musayyib, Sâlim, Mudschâhid, As-Scha’bî, Az-Zuhrî, Yahya Al-Ansârî, Ishâq, Ibn Mundhir, As-Schâfi’î (nach einer Ansicht), Ahmad (nach einer Überlieferung) und Schaich Al-Islâm Ibn Taimiyya vertreten.

2)   Er wiederholt das Gebet. Dies ist die Ansicht von Abû Qilâba, As-Schâfi’î in der korrekten Ansicht und Ahmad in einer Überlieferung seiner Schule. Denn Tahâra (Reinheit) ist eine Bedingung für das Gebet. Sie entfällt nicht bei Unwissenheit, und das ist genauso wie beim Brechen der Gebetswaschung.

3)   Er wiederholt nur das Gebet der jeweiligen Zeit und nichts Weiteres. Das ist die Ansicht von Rabîa und Mâlik.

 

Wir neigen zu der ersten Ansicht. Demnach wäre das Gebet gültig, denn Allâh der Erhabene sagt: „Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht“ (Sûra 33:5). „Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen“ (Sûra 2:286). Außerdem ist dies die Ansicht vieler Prophetengefährten und ihrer Nachfolger.

 

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs