Man kann grüßen, wen man in der Moschee trifft, bevor man das Gebet zur Begrüßung der Moschee verrichtet
Fatwâ-Nummer: 8000

  • Fatwâ-Datum:3-12-2018
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Frage

Wenn ich die Moschee betrete, soll ich dann mit dem Gebet zur Begrüßung der Moschee beginnen oder soll ich zuerst die Betenden grüßen und dann dieses Gebet verrichten? Danke!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Wer die Moschee betritt und auf seinem Weg zum Gebet einen Muslim sieht, soll ihm den Friedensgruß entbieten, denn dies gehört zu den Rechten des Muslims gegenüber seinem muslimischen Bruder. Der Prophet sagte: „Der Muslim hat dem Muslim gegenüber sechs Pflichten.“ Jemand fragte: „Welche sind das, o Gesandter Allâhs?“ Er antwortete: „Wenn du ihn triffst, sollst du ihn grüßen; wenn er dich einlädt, sollst du die Einladung annehmen; wenn er dich um Rat bittet, sollst du ihm raten; wenn er niest und danach Allâh dankt, sollst du ihm Barmherzigkeit wünschen; wenn er krank wird, sollst du ihn besuchen; und wenn er stirbt, sollst du seinem Beerdigungszug folgen.“ (Überliefert von Al-Buchârî, Muslim, Ahmad, At-Tirmidhî und anderen).

 

Wenn er aber auf seinem Weg niemanden sieht und sich zu einer Säule der Moschee oder zu den vorderen Reihen begibt, um dort das rituelle Gebet zu verrichten, so soll er mit dem Gebet zur Begrüßung der Moschee beginnen, da Al-Bucharî, Muslim, Ahmad, An-Nasâî, Ibn Mâdscha, At-Tirmidhî und Abû Dâwûd überlieferten, dass der Prophet sagte: „Wenn einer von euch die Moschee betritt, soll er sich nicht setzen, ehe er zwei Gebetsteile verrichtet hat.   

 

Und Allâh weiß es am besten!

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