Beginn der monatlichen Regel während der Zeit eines Gebets verpflichtet nicht zur Nachholung dieses Gebets
Fatwâ-Nummer: 8503

  • Fatwâ-Datum:6-12-2018
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Frage

Die Schmerzen der monatlichen Regel setzten bei mir vor dem Mittagsgebet ein, aber es kam noch kein Blut. Als die Zeit zum Mittagsgebet begann, kam immer noch nichts. Ich verzögerte das Gebet bis ein Uhr nachmittags, und als ich das Gebet verrichten wollte, bekam ich die Regel. Habe ich gesündigt, weil ich das Gebet auf diese Weise verzögert habe?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Da du die Regel in der Zeit bekommen hast, zu der du das Mittagsgebet verrichten darfst, bist du von der Nachholung des Gebets befreit, weil der rechtfertigende Grund für das Nicht-Beten zur normalen Zeit des Gebets eintrat. Der Beweis dafür ist der von Al-Buchârî und Muslim überlieferte Hadîth von Abû Huraira , in dem der Prophet sagt: „Wer es noch schafft, eine Rak‘a vom Morgengebet vor dem Sonnenaufgang zu verrichten, der hat damit das Morgengebet [zur rechten Zeit] verrichtet. Und wer es noch schafft, eine Rak‘a vom Nachmittagsgebet vor dem Sonnenuntergang zu verrichten, der hat damit das Nachmittagsgebet [zur rechten Zeit] verrichtet.“ Das ist ein Beweis dafür, dass man die Zeit des Gebets eingehalten hat, wenn man auch nur eine Rak‘a zur rechten Zeit verrichtet. Wenn die Regel in der Zeit beginnt, die für die Verrichtung einer ganzen Rak‘as reicht, dann ist der Entschuldigungsgrund in der Zeit des Gebets eingetreten und man braucht dieses Gebet nicht nachzuholen.

 

Du solltest dich aber bemühen, das Gebet zu Beginn der Zeit zu verrichten, in der du den Regeleintritt befürchtest. Jetzt musst du nur bereuen, dass du dich nicht genügend bemüht hast, aber das Gebet musst du nicht nachholen.  

 

Und Allâh weiß es am besten!

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