Wenn der Imâm beim Totengebet mehr als viermal „Allâhu akbar sagt, muss man ihm folgen Fatwâ-Nummer: 9388
- Fatwâ-Datum:16-4-2013
- Bewertung:
Wie lautet die Rechtsnorm dafür, wenn der Imâm beim Totengebet fünfmal und nicht viermal „Allâhu akbar“ (Allâh ist größer)“ sagt?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die meisten Gelehrten sowie die Prophetengefährten und ihre Nachfolger sind der Meinung, dass der Takbîr (die Worte „Allâhu akbar“) im Totengebet viermal erfolgt. Ath-Thaurî, Mâlik, Asch-Schâfiî, Ahmad, Ishâq und die Hanafîten vertreten diese Meinung ebenfalls. Dies war auch die letztpraktizierte Form, die der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken durchführte. Ibn Abdulbarr überlieferte in Al-Istidhkâr von Abû Bakr ibn Sulaimân, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken viermal, fünfmal, siebenmal oder achtmal den Takbîr im Totengebet sprach. Als er aber vom Tod des Negus benachrichtigt wurde, kam er zur Moschee, ließ die Leute hinter sich in Reihen stellen und sagte viermal Allâhu akbar. Seitdem pflegte er viermal den Takbîr zu sprechen, bis er verstarb.
Einige Gelehrte sind jedoch der Meinung, dass der Takbîr fünfmal erfolgt. Auf jeden Fall widerspricht der Imâm der Mehrheit der Gelehrten, wenn er mehr als viermal „Allâhu akbar“ sagt. Man muss ihm aber im Gebet folgen, denn der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Dem Imâm muss man nur folgen.“ (Von Abû Dâwûd überliefert). Imâm Ahmad und Ishâq haben gesagt: „Wenn der Imâm fünfmal den Takbîr spricht, muss ihm gefolgt werden." Die Malikîten sind indes der folgenden Ansicht: Sagt der Imâm im Totengebet mehr als viermal „Allâhu akbar“, beenden die Mitbetenden ihr Gebet und folgen ihm nicht.
Die erste Meinung ist jedoch die überwiegende.
Und Allâh weiß es am besten!