Entgegennahme eines Geschenks als Gegenleistung für eine Nierenspende
Fatwâ-Nummer: 9409

  • Fatwâ-Datum:17-10-2021
  • Bewertung:

Frage

Ist es erlaubt, einem Kranken ohne eine Gegenleistung eine Niere zu spenden? Wenn dies mit einer Gegenleistung materieller Art erfolgt, ist dies dann für den Fall erlaubt, dass der Kranke darauf besteht, dieses mit der Bezeichnung „Geschenk“ zu bezahlen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Eine Gruppe von Gelehrten ist der Meinung, dass es erlaubt sei, eine Niere zu spenden falls eine Notwendigkeit dafür besteht und die Ärzte konstatieren, dass für den Spender keine Gefahr durch die Entnahme besteht und die Spenderniere sich für denjenigen, für den sie entnommen wird, eignet. Es ist auf gar keinen Fall erlaubt, menschliche Organe zu verkaufen. Wer seine Niere – unter den genannten Voraussetzungen – spendet, sollte damit beabsichtigen, seinem Bruder etwas Gutes zu tun, diesen aus einer Notlage zu befreien und damit nach der Belohnung Allâhs des Erhabenen trachten, ohne dabei ein Lob oder ein diesseitiges Entgelt anzustreben. Ferner sollte man darauf bedacht sein, diese Spende so weit wie möglich zu verheimlichen, um zu verhindern, dass die Belohnung dafür auf Grund von heuchlerischer Frömmelei verloren geht. Falls einem dennoch etwas Geld oder ein Entgelt zukommt – und man sich dies nicht erhofft hat – ist es unbedenklich, dies anzunehmen.   

Und Allâh weiß es am besten!

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