Vertretung des Mannes für die Frau und vice versa bei Haddsch und Umra Fatwâ-Nummer: 94964
- Fatwâ-Datum:14-8-2017
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Ich möchte fragen, wie die rituellen Handlungen des Haddsch und der Umra in Vertretung für eine andere Person zu verrichten sind, also wenn der Mann die Frau vertritt oder umgekehrt. Dabei interessiert mich insbesondere das Freilegen der Schulter und das Eilen (bei den ersten drei Umschreitungen der Ka'ba) des Tawâf, ebenso das Eilen zwischen den beiden grünen Markierungen beim Sa'î (ritueller Lauf zwischen As-Safâ und Al-Marwa) und zuletzt das Rasieren oder Schneiden der Haare.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn der Mann die Frau beim Haddsch oder bei der Umra vertritt, verrichtet er die rituellen Handlungen, wie er sie für sich selbst verrichtet. Er beabsichtigt jedoch, dass er die rituellen Handlungen für die Person verrichtet, die er vertritt. Er rasiert oder schneidet die Haare und verrichtet die Sunna-Handlungen, die der Mann verrichtet und die Frau nicht, wie zu eilen und die Schulter freizulegen. Dasselbe gilt für die Frau: Wenn sie einen Mann vertritt, verrichtet sie die rituellen Handlungen, die sie für sich selbst verrichten würde. Sie darf sich die Haare nicht rasieren, sondern nur einen Fingerbreit abschneiden etc. Ebenso darf sie (im ersten Tawâf) nicht eilen und die Schulter nicht freilegen.
Und Allâh weiß es am besten!