Haddsch eines Minderjährigen erfüllt nicht die Verpflichtung zum Haddsch nach der Reife Fatwâ-Nummer: 95916
- Fatwâ-Datum:14-8-2017
- Bewertung:
Ich bin ein kleiner Junge. Ich lebe in den Vereinigten Staaten von Amerika. Ich möchte danach fragen, ob der Haddsch eines Kindes angenommen wird? Ich bitte euch darum, möglichst Beweise dafür zu erwähnen.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wir heißen dich, lieber kleiner Bruder, zunächst willkommen. Wir freuen uns darüber, dass du mit uns kommunizierst und bitten Allâh darum, dir zu allem, was Ihm gefällt und Ihn zufriedenstellt, zu verhelfen! Wir haben schon eine Fatwa erteilt, demzufolge der Haddsch des Kindes als gültig betrachtet wird, jedoch bleibt es weiterhin nach der Reifezeit zum Haddsch verpflichtet. Denn der Haddsch eines Kindes ist zwar gültig und wir bitten Allâh um dessen Annahme, aber wenn das Kind das Alter der Verpflichtung zu rituellen Handlungen erreicht, ist es zum Haddsch verpflichtet, weil ihm der Haddsch in der Kindheit bezüglich der Pflicht des Haddsch nicht genügt.
Der Beweis für die Gültigkeit des Haddsch des Kindes ist die Überlieferung von Muslim in dessen Sammlung authentischer Hadîthe, dass eine Frau ein männliches Kind hochhob und fragte: „O Gesandter Allâhs, steht dem Jungen der Haddsch zu?“ Er antwortete: „Ja, und du erhältst dafür eine Belohnung!“
Der Beweis dafür, dass das Kind zum anderen Haddsch verpflichtet bleibt und sich mit dem ersten nicht begnügen darf, steht in der Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Jedes Kind, das den Haddsch unternommen hat, ist weiterhin ab seiner Mündigkeit zum Haddsch verpflichtet.” (Überliefert von At-Tabarânî, Al-Baihaqî und anderen.)
Und Allâh weiß es am besten!