Die Umra befreit nicht von Pflichten, Sühneleistungen und den Rechten anderer Fatwâ-Nummer: 96967
- Fatwâ-Datum:12-9-2022
- Bewertung:
Kann eine Umra anstelle einer Sühneleistung (Kaffâra) für einen Schwur durchgeführt werden? Es heißt nämlich, dass eine Umra das löscht, was vorangegangen ist.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Umra, Haddsch und andere Riten, von denen feststeht, dass sie die Sünden löschen, entheben den Menschen nicht von seinen Pflichten, die in seiner Verantwortung liegen. Sie sühnen nur die Sünden, die der jeweilige getätigt hat. Die Gelehrten haben verschiedene Ansichten darüber, welche Sünden hiermit gesühnt werden: nur die kleinen Sünden oder auch die großen wie Unzucht oder das Trinken von Alkohol? Vorzuziehen unter den verschiedenen Aussagen ist, dass Handlungen, die zur Sühne dienen, unterschiedlich sind. Manche sühnen nur die kleinen Sünden, andere die großen. Einige Hadîthe deuten darauf hin, dass der Haddsch beide Formen sühnt, aber auch Taten, wo es um verletzte Verpflichtungen (für andere) geht (Taba’ât).
Eine Gruppe der Gelehrten stützt sich darauf, schränkt dies jedoch ein für den Fall, dass der Betreffende nicht die Möglichkeit hat, nach dem Haddsch seiner Verpflichtung nachzukommen. Sie sagen: Allâh, segensreich und erhaben ist Er, gewährt den Inhabern von Rechten Ersatz und gleicht es ihnen aus, ohne von ihm (der dieses Recht verletzt hat) etwas von seinen Belohnungen am Tage der Auferstehung wegzunehmen.
Unter denjenigen, die diese Auffassung deutlich vertreten haben, sind der mâlikitische Gelehrte Al-Qâdî Iyâd, der Schâfiit Az-Ziyâdî u. a. As-Schabrâmallisî zitiert von Az-Ziyâdî: „Der Haddsch sühnt zuverlässigen Auffassungen zufolge die großen Sünden und die kleinen und sogar die Taba‘ât (verletzte Rechte anderer), falls er auf der Pilgerfahrt oder danach stirbt, noch bevor er die Möglichkeit hatte, diesen Verpflichtungen nachzukommen.
Bei der Umra ist es jedoch nicht so. Daher ist es (in deinem Fall) verpflichtend, die Kaffâra zu erbringen. Die Verpflichtung dazu lastet auf dir und du musst sie unbedingt erfüllen. Das Gleiche gilt für andere Rechte, die durch die Umra nicht aufgehoben werden.
Und Allâh weiß es am besten!