Bestätigung dessen, was die Ehefrau über die Scheidung hat verlauten lassen Fatwâ-Nummer: 9701
- Fatwâ-Datum:6-3-2019
- Bewertung:
Meine Ehefrau hat mich inständig darum gebeten, sie in Anwesenheit ihrer Familie zu scheiden. Ich habe dies abgelehnt und ihr in Anwesenheit ihrer Familie versprochen – ohne die Gründe der Scheidung zu nennen –, zum Gericht zu gehen. Als sich ihre Familie nicht eingemischt hat, hat mich dieses Verhalten geärgert und ich habe ihr gesagt: „Ich überlasse die Entscheidung dir. Mach, was du willst!“ Damit wollte ich sie in Verlegenheit bringen, weil sie gesagt hatte, sie sei geschieden.
Danach sagte ich ihr aus mir selbst heraus, dass ich sie geschieden habe, und zwar mit der Absicht ihr in diesem Moment ihren Status mitzuteilen und diese Scheidung zu bestätigen, die sie sich selbst auferlegt hatte. Ich hatte nicht die Absicht, eine neue Scheidung zu initiieren.
Die Frage lautet: Wie viele Scheidungen sind es in dieser Situation?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Der aktuelle Rechtstatbestand ist deiner Schilderung zufolge der einer Scheidung, nämlich die, die sich die Ehefrau selbst auferlegt hat, nachdem man sie dazu ermächtigt hatte. Was du gesagt hast, gilt nicht als zweite Scheidung, solange deine Absicht war, ihre Entscheidung zu bestätigen und keine neue Scheidung zu initiieren.
Und Allâh weiß es am besten!