Gebetsräume unterliegen nicht allen Bedingungen einer Moschee Fatwâ-Nummer: 9730
- Fatwâ-Datum:11-12-2018
- Bewertung:
An unserer Arbeitsstelle haben wir einen Gebetsplatz, an dem wir das Mittags- und das Nachmittagsgebet verrichten. Zurzeit rufen wir nicht den Adhân (Gebetsruf) für diese Gebete. Ist dies korrekt oder müssen wir den Adhân rufen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die überwiegende Meinung der Gelehrten besagt, dass der Adhân in den Moscheen eine Kollektivpflicht ist. Wenn sie nicht verrichtet wird, sündigt die gesamte Gemeinschaft. Wenn eine Person sie erfüllt, genügt es.
Der Gebetsraum unterliegt allerdings nicht allen Bedingungen der Moscheen, wie wir sie in Stadt und Land finden. Der Adhân ist für diejenigen, die an einem Gebetsplatz beten, nicht verpflichtend, sondern nur wünschenswert. Der Muslim kann überall den Adhân rufen, wenn die Gebetszeit eintritt, egal ob innen oder außen, weil der Prophet zu Mâlik ibn Huwairith und seinen Gefährten sagte: „Wenn das Gebet kommt, dann soll einer von euch für euch den Adhân rufen und euer Ältester für euch das Gebet leiten.“ (Überliefert von Al-Buchârî).
Es ist also eine Sunna, den Adhân jedes Mal zu verrichten, wenn die Gebetszeit eintritt. Allerdings wirkt sich der Adhân nicht auf die Gültigkeit des Gebets aus, egal ob sein Ruf verpflichtend oder erwünscht ist.
Und Allâh weiß es am besten!