Testament des Vaters an dessen Tochter, einen Mann zu heiraten, den sie verabscheut Fatwâ-Nummer: 9965
- Fatwâ-Datum:3-1-2017
- Bewertung:
Darf der Vater seiner Tochter im Testament verfügen, eine bestimmte Person zu heiraten, selbst wenn sie diese verabscheut? Wenn sie dieses Testament missachtet und ihr Vater ihretwegen erzürnt, erzürnt dann auch Allâh ihretwegen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Der Vater darf seiner Tochter empfehlen, eine bestimmte Person zu heiraten, wenn er darin einen Nutzen (für die Tochter) erkennt und er die beiden als für einander geeignet ansieht. Wie er sie zu Lebzeiten mit ihm verheiraten kann, kann er ihr auch im Testament verfügen, den Mann nach seinem Tod zu heiraten.
Die Durchführung dieser Empfehlung gehört zweifelsohne zur Dankbarkeit ihm gegenüber und zur Erfüllung des Versprechens, wenn die zur Heirat angeratene Person religiös und charakterlich zufriedenstellend ist. Wenn dem nicht so ist, darf man sie gar nicht heiraten. Und man darf einem Geschöpf nicht gehorchen, wenn man damit gegenüber dem Schöpfer sündigt. Wenn das Mädchen nicht mit ihm zufrieden ist – auch wenn es nicht auf Grund der schwachen Religiosität ist –, muss sie der Empfehlung, ihn zu heiraten, nicht nachkommen.
Damit ist sie nicht ungehorsam. Es ist überliefert, dass ein jungfräuliches Mädchen zum Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) kam und sagte, dass ihr Vater sie verheiratet habe und sie dies verabscheue. Da ließ ihr der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) die Wahl. (Überliefert von Ahmad, Abû Dâwûd und Ibn Mâdscha).
Wenn also schon die Wahl für diejenige besteht, die von ihrem Vater verheiratet wurde, hat diejenige, die noch nicht verheiratet wurde, ein noch höheres Anrecht darauf, zu wählen.
Und Allâh weiß es am besten!