Ein islâmischer Verein betreut die Gründung einer Moschee. Er will deswegen eine Aktion in Angriff nehmen, um für die Gründung der Moschee Geld zu beschaffen. Die Aktion besteht darin, Häute von Opfertieren nach den Riten des Haddsch von ihren Besitzern ohne Gegenleistung zu sammeln.
Dann werden diese an eine Firma für Lederherstellung verkauft,.. Weiter
Ich habe ein Auto. Ich möchte Haddsch machen. Muss ich das Auto verkaufen oder nicht? Ich spare zurzeit Geld, um jedes zweite Jahr eine Umra zu machen. Ich kann aber das Geld der Umra nicht für den Haddsch sparen, weil ich die Ka'ba sehr, sehr vermisse. Demnach müsste ich 6 Jahre warten, um mir das Geld für die Kosten des Haddsch zu beschaffen,.. Weiter
Mein Vater hat in den achtziger Jahren, also vor ungefähr 27 Jahren, Haddsch gemacht. Aber beim Bewerfen der Steinsäulen hat er nach der buchstäblichen Bedeutung des folgenden, edlen Verses gehandelt, und zwar: „… Wer sich jedoch in zwei Tagen (mit dem Aufbruch) beeilt, den trifft keine Sünde, …“ (Sûra 2:203). Er hat deshalb nur am ersten.. Weiter
Ist es einem Mann, dessen Geld harâm ist, erlaubt, seiner Mutter dadurch zum Haddsch zu verhelfen? Seine Mutter weiß aber nicht, dass sein Geld harâm ist... Weiter
Ich bin ein kleiner Junge. Ich lebe in den Vereinigten Staaten von Amerika. Ich möchte danach fragen, ob der Haddsch eines Kindes angenommen wird? Ich bitte euch darum, möglichst Beweise dafür zu erwähnen... Weiter
Ich möchte fragen, wie die rituellen Handlungen des Haddsch und der Umra in Vertretung für eine andere Person zu verrichten sind, also wenn der Mann die Frau vertritt oder umgekehrt. Dabei interessiert mich insbesondere das Freilegen der Schulter und das Eilen (bei den ersten drei Umschreitungen der Ka'ba) des Tawâf, ebenso das Eilen zwischen den.. Weiter
Einige Kollegen haben dieses Jahr die Pflicht zum Haddsch erfüllt. Am 12.Dhû Al-Hiddscha bzw. am zweiten Tag der Taschrîq-Tage (11.-13. Dhû Al-Hiddscha), haben sie voreilig entschieden, vor dem Sonnenuntergang die Steinsäulen zu bewerfen, den Tawâf durchzuführen und dann Makka zu verlassen.
Sie haben schon vor Sonnenuntergang die Steinsäulen.. Weiter
Ich will mit meinem eigenen Geld das Opfertier kaufen. Ich arbeite übrigens als Angestellte. Gelten in diesem Fall die Bedingungen der Opfergabe für meinen Mann, z. B. dass er den Bart bis zum Ende der Riten des Haddschs wachsen lässt?.. Weiter
So Allâh will, werde ich den Pflicht-Haddsch antreten. Ich werde mein Haus im Ihrâm-Zustand verlassen und die Umra verrichten. Darf ich bis zum Haddsch im Ihrâm-Zustand verbleiben? Darf ich mir die Haare kämmen und mich duschen?.. Weiter
Eine mittelständische Familie hat mir Geld gegeben, um ihnen ein Opfertier am Opferfest zu kaufen. Als ich auf den Markt ging, stellte ich fest, dass der für dieses Opfertier vorgesehene Betrag, den ich bei mir hatte, nicht ausreichen würde, um ein der Sunna entsprechendes Opfertier zu kaufen.
Daher zahlte ich etwas von meinem eigenen Geld dazu,.. Weiter
Wie lautet das Urteil über das gemeinsame Sprechen der Talbiyya (Labbaika Allâhumma labbaik...“) und des Takbîr („Allâhu Akbar/Allâh ist größer“?.. Weiter
Mein Vater möchte für meine verheiratete Schwester das Opfertier schlachten und das Opfertier – wie üblich – in drei Teile aufteilen. Für wen ist der Teil, den man den Anteil für die Familie nennt? Für die Familie meines Vaters oder die Familie meiner Schwester?.. Weiter
Ich bin 41 Jahre alt und leide seit mehr als 17 Jahren an Epilepsie. Ich habe erfolglos versucht, mich in zahlreichen Ländern behandeln zu lassen. Ich nehme regelmäßig Medikamente ein. Ich möchte den Haddsch zum gesegneten Haus Allâhs verrichten, allerdings stellen sich die epileptischen Anfälle in unregelmäßigen.. Weiter
So Allah will, werden meine Frau und ich nächste Woche die Umra verrichten. Sie ist schwanger in den ersten Monaten. Ich habe in einer Ihrer Fatwas gelesen, dass es erlaubt ist, den Tawâf und den Sa'î nicht direkt hintereinander zu verrichten und eine Pause zwischen den Runden des Sa'î einzulegen.
Meine Frage lautet: Was soll ich in meinem konkreten.. Weiter