Wie lautet die Rechtsnorm für die ´Umra im Ramadân für die Mekkaner? .. Weiter
Ich beabsichtige den Haddsch vorzunehmen und habe deshalb in diesem Zusammenhang eine Frage: Ist es gestattet, dass ich mich am neunten Dhû Al-Hiddscha direkt nach ´Arafa begebe, ohne Tawâf al Qudûm oder As-Sa´î zuvor vorgenommen zu haben, weil ich sowieso nach dem Bewerfen der Dschamarât den Tawâf Al-Ifâda und den Sa'î verrichten werde? Entledigt.. Weiter
Ein Mann führte eine Umra durch. Kann er sich im selben Jahr zum Haddsch begeben? Natürlich ist die Antwort, dass er nicht reisen kann, aber warum nicht?.. Weiter
Wird derjenige, der den ihn verpflichtenden Haddsch beabsichtigt, dafür belohnt, auch wenn er vor Anbruch der Haddsch-Zeit stirbt?.. Weiter
Eine Frau im Ihrâm, die schlecht sieht, kann wegen ihres schwachen Augenlichts ihr Gesicht nicht bedecken. Sie will jedoch ihr Gesicht nicht entblößen. Wäre es schlimm, wenn sie einen Niqâb trägt? .. Weiter
Wir beabsichtigten in der ersten Ramadân-Nacht eine ´Umra zu verrichten. Wir reisten am 26. Scha´bân nach Makka und begaben uns bei "Qarn Al-Manâzil" – dem uns vorgeschriebenen Mîqât (Weihegrenze) – in den Ihrâm-Zustand (Weihezustand). Wir blieben im Ihrâm, bis sicher war, dass der Monat Ramadân begonnen hatte. Haben wir etwas falsch gemacht?.. Weiter
Muss man den Spann während der Umra (kleinen Pilgerfahrt) unbedeckt lassen? Ich meine, dass man Sandalen tragen muss, die oben offen sind?.. Weiter
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