Ist es erlaubt, dass man das Istichâra-Bittgebet auf einen Zettel schreibt und es während des Gebets liest, wenn man es nicht auswendig kennt? Ist es erlaubt, dass man das Istichâra-Gebet verrichtet, wenn man eine Arbeit sucht, damit Allâh einen zu einer guten Arbeit rechtleitet? Und kann das Istichâra-Gebet nach dem Nachtgebet oder mitten in der Nacht verrichtet werden?
Ich bedanke mich bei Ihnen.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Istichâra-Bittgebet wird nach Beendung des rituellen Gebets ausgesprochen. Dies ist die überwiegende Meinung der Gelehrten, denn der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte, als er seine Gefährten das Istichâra-Bittgebet und das Istichâra-Gebet lehrte: „Man muss zwei freiwillige Rak‘as verrichten. Dann sagt man: O Allâh …“
Das bedeutet, Sie brauchen das Istichâra-Bittgebet nicht auf einen Zettel zu schreiben und es während des rituellen Gebets zu lesen, besonders weil es Gelehrte gibt, wie Abû Hanîfa , denen zufolge das Gebet in diesem Fall rechtsungültig ist. Außerdem hat das einen negativen Einfluss auf die Demut im Gebet und das Ergebenheitsgefühl beim Aussprechen des Istichâra-Bittgebets. Lesen Sie also das Bittgebet nur nach dem rituellen Gebet! Es ist besser und bevorzugt, dass Sie es auswendig lernen.
Was das Istichâra-Gebet zum Finden einer Arbeit und Ähnlichem betrifft, so ist es empfohlen, denn Dschâbir sagte: „Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken pflegte uns das Istichâra-Gebet bei allen Angelegenheiten zu lehren, genau so wie er uns die Qurân-Sûren gelehrt hat.“ (Überliefert von Al-Buchârî).
Das Istichâra-Gebet ist zu verrichten, wenn der Muslim irgendeine erlaubte Handlung unternehmen will. Was die Durchführung dieses Gebetes nach dem Nachtgebet oder in der Mitte der Nacht anbelangt, so ist es auch erlaubt. Sie können es irgendwann verrichten, außer in den Zeiten, in denen das Verrichten der freiwilligen rituellen Gebete verboten ist.
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