Ich bin ein indischer Muslim und 35 Jahre alt. Ich arbeite seit drei Jahren in Dubai und bin seit acht Jahren (seit 1999) verheiratet und habe drei Kinder. Ich habe eineinhalb Jahre vor und eineinhalb Jahre nach meiner Heirat in Saudi Arabien gearbeitet, also noch bevor ich nach Dubai kam. Das heißt, dass ich drei Jahre in Saudi Arabien gearbeitet habe und genau so lang in den Vereinigten Arabischen Emiraten. In Indien habe ich versucht, vor meiner Reise nach Dubai vier oder fünf Handelsprojekte zu unternehmen. Dabei verlor ich mein gesamtes angespartes Vermögen. Daher sah ich mich gezwungen, nach Dubai zu gehen und zu arbeiten. Deswegen bitte ich Sie um einen islâmischen Rat für mein zukunftiges Leben. Ich fühle mich sündig, dass ich meine Frau und meine Kinder alleine zurückgelassen habe. Es plagen mich auch Zweifel am Verhalten meiner Frau. Ich befürchte, dass ich Ehebruch begehe. Ich verrichte die fünf Gebete, um mich vor Versuchungen zu schützen und den Zweifel an meiner Frau zu beseitigen. Gleichzeitig befürchte ich auch, dass ich meinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann, wenn ich meine Arbeit hier beende. Was soll ich machen? Wie lautet die Fatwâ der islâmischen Gesetzgebung unter solchen Umständen? Ich bitte Sie um brüderlichen Rat im Lichte des Qurans und der Sunna und um Hilfe dabei, eine Entscheidung zu treffen. Ich vertraue voll und ganz auf Allâh.
Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Und nun zur Frage:
Es wäre zweifelsohne am besten, wenn der Ehemann mit seiner Familie wohnt, sofern dies möglich ist, denn er kann sich und seine Frau keusch halten und sich um seine Kinder und andere Belange kümmern. Wenn du also deine Familie ins Land bringen kannst, so dass sie mit dir lebt oder wenn du in dein Land zurückkehren kannst und dich mit dem dortigen Lebensstandard zufrieden gibst, dann solltest du es tun. Vielleicht erleichtert Allâh dir den Lebesunterhalt auf eine Weise, die dir nie in den Sinn kommen würde.
Wenn du das nicht kannst und deine Frau dir erlaubt hat, dass du von ihr mehr als sechs Monate fernbleibst oder es aus irgendeinem Grund notwendig sein sollte, dann brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Du solltest dich darum bemühen, die Familie in nicht all zu großen Abständen zu besuchen. Du solltest deine Familie an einem Ort leben lassen, wo sie sicher ist, sie auch regelmäßig anrufen und sie nach ihrem Befinden fragen. Du darfst ihnen den Unterhalt nicht vorenthalten, zu dem du verpflichtet bist. Du musst auf jeden Fall Sünden und Ehebruch vermeiden. Wenn du das nur dadurch kannst, indem du deine Familie ins Land bringst oder indem du eine andere Frau im Arbeitgeberland heiratest, so musst du dies tun, damit du vermeidest, was Allâh verboten hat.
Solange du keinen eindeutigen Beweis für deinen Zweifel am Verhalten deiner Frau hast, sind solche Gedanken verboten. Man geht stets von der Unschuld des Muslims aus.
Und Allâh weiß es am besten.
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