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Wer vorbetet, wenn Reisende und Ansässige zusammenbeten

Frage

Wer hat das Recht vorzubeten, wenn ein Reisender und ein Ansässiger zusammenbeten? Der Ansässige oder der Reisende? Möge Allâh es Ihnen mit dem Besten vergelten!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Wenn Ansässige und Reisende zusammenbeten, sollte derjenige der Ansässigen vorbeten, der am belesensten und am kenntnisreichsten in der Religion ist. Wenn sich der Herrscher oder sein Stellvertreter unter den Reisenden befindet, ist er als Vorbeter vorzuziehen. Dies verdeutlichte Imâm As-Schâfi'î, indem er sagte: „Der Vorbeter sollte beten, ob er auf der Reise oder ansässig ist, und niemanden damit betrauen. Er weist die Ansässigen hinter sich an, das Gebet zu vervollständigen. Wenn sie belehrt sind, begnügt er sich, so Allâh will, mit ihrem Wissen. Wenn Reisende und Ansässige zusammenbeten, führt sie der Herrscher im Gebet, wenn er sich in einer der beiden Gruppen befindet, sei er auf der Reise oder ansässig. Wenn er ansässig ist und jemand anders einsetzt, der sie im Gebet leitet, sollte er einen Ansässigen einsetzen. Er sollte nur denjenigen als Vorbeter einsetzen, der das Gebet nicht verkürzt verrichtet. Wenn er einen Reisenden beauftragt, ist es für ihn verpönt, wenn sich hinter ihm ein Ansässiger befindet. Der Ansässige baut auf das Gebet des Reisenden auf und wiederholt es nicht. Wenn sich kein Herrscher unter ihnen befindet, sollte sie der Ansässige im Gebet führen, damit sie das ganze Gebet mit einem Vorbeter beten. Die Reisenden haben weder für das Gemeinschaftsgebet noch für die Anzahl der Betenden zum Freitagsgebet eine Bedeutung.

Wenn sie einen Reisenden das Gebet leiten lassen, ist es für sie gültig, und die Ansässigen bauen auf das Gebet des Reisenden auf, wenn er es verkürzt betet. Wenn er es vollständig betet, ist es für sie gültig. Wenn der Reisende die Ansässigen im Gebet leitet und das Gebet vollständig betet, ist es für ihn gültig sowie auch für die Ansässigen und Reisenden hinter ihm.“

Und Allâh weiß es am besten!

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