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Erbrochenes von Hund, Schwein, essbaren und nicht essbaren Tieren.

Frage

Wenn wir sagen, dass die Meinung vorzuziehen – und auch richtig - ist, dass das Erbrochene rituell rein ist, betrifft dieses Urteil das Erbrochene von Menschen.
Unterliegt das Erbrochene von essbaren Tieren ebenfalls dieser Regel? Und wie ist das Erbrochene von nicht essbaren Tieren, sowie das von Hund und Schwein zu beurteilen?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Das Erbrochene vom Menschen ist laut der wahrscheinlicheren Meinung rituell rein, wenn noch halbverdautes Essen zu erkennen ist. Falls keine Essensreste mehr zu erkennen sind, ist es rituell unrein.

Der malikitische Gelehrte Al-Mawwâq sagte: "Es sind zwei Arten von Erbrochenem zu unterscheiden: zum einen das, was dem Essen ähnelt, es ist rituell rein und zum anderen das, was nicht mehr als Essen zu erkennen ist, dies ist rituell unrein.“

Das Erbrochene vom Tier, dessen Fleisch essbar ist, ist rituell rein, egal ob Futterreste zu erkennen sind oder nicht. Wenn nämlich keine Futterreste zu erkennen sind, dann ist es wie Wiedergekäutes zu betrachten. Wiedergekäutes ist gemäß der wahrscheinlicheren Meinung der Gelehrten rituell rein.

Ibn Qudâma schrieb in seinem Werk Al-Mughnî über den Beweis für die Reinheit des Erbrochenen: „Für unsere Meinung spricht, dass der Prophet die Leute von Arniyîn anwies, Kamelurin zu trinken und Unreines zu trinken ist schließlich nicht erlaubt."

Das Erbrochene von nicht essbaren Tieren ist rituell unrein, wenn es keine Futterreste mehr enthält und dem Mist des Tieres ähnelt.

Ibn Qûdama sagte in al-Mughniy: „Erbrochenes und dergleichen ist wie Urin zu beurteilen, weil es sich um verdautes Futter handelt, dessen Konsistenz sich verändert hat, deshalb ähnelt es dem Mist.“

Bei Hund und Schwein sind die jeweiligen Ausscheidungen wie z. B. Erbrochenes, rituell unrein. Ibn Qûdama sagte in Al-Mughnî: „Es besteht bei der rituellen Unreinheit kein Unterschied zwischen dem, wovon der Hund getrunken hat und dessen Pfoten, Fell oder anderen Körperteilen, weil – wie bereits erwähnt – jedes Körperteil eines Tieres gleich zu beurteilen ist. Das Schwein gleicht hierin dem Hund, da der Beweistext (d.h. der Hadîth) zwar den Hund betrifft, das Schwein jedoch bei weitem unreiner als der Hund ist, weil das Verbot des Schweins im Qurân steht und sich die muslimischen Gelehrten darüber einig sind. Es ist auch harâm, Schweine zu erwerben.“

Und Allâh weiß es an besten!

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