Ich fahre zur Umra und trage den Niqâb (Gesichtsschleier). Wann soll ich den Niqâb ablegen, direkt am Mîqât (Grenze der Pilgerweihe) oder zur Vorbereitung des Ihrâm in meinem Land?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Person, die die Ihrâm-Kleidung anlegt, ist dazu erst aufgefordert, wenn sie den Mîqât erreicht, egal ob per Bus oder per Flugzeug. Wenn sie in ihrem Land die Ihrâm-Kleidung anlegt, ist es korrekt, aber sie muss dann die im Ihrâm-Zustand verbotenen Dinge meiden. Dazu gehört auch der Niqâb für die Frau, weil der Prophet sagte: „Die Frau, die sich im Ihrâm-Zustand befindet, trägt keinen Niqâb und zieht keine Handschuhe an.“ (Überliefert von Al-Buchârî.)
Ibn Qudâma sagt in seinem Werk Al-Mughnî über die Aussage von Al-Chiraqî: „Man hat die Wahl, die Ihrâm-Kleidung nicht vor Mîqât anzulegen. Wenn man es tut, begibt man sich in den Ihrâm-Zustand. Man ist sich darüber einig, dass sich derjenige, der die Ihrâm-Kleidung vor dem Mîqât anlegt, in den Ihrâm-Zustand begibt und die Regeln des Ihrâm-Zustandes von ihm befolgt werden müssen. Ibn Al-Mundhir sagte: »Die Gelehrten befinden sich in einem Konsensus darüber, dass sich derjenige, der die Ihrâm-Kleidung vor dem für das Eintreten in den Weihezustand bestimmten Ort anlegt, in den Ihrâm-Zustand begibt.«“
Wenn die Fragestellerin also ihre Ihrâm-Kleidung in ihrem Land anlegt, legt sie dabei den Niqâb ab. Und wenn sie sich erst am Mîqât in den Ihrâm-Zustand begibt, trägt sie den Niqâb auf der Reise, bis sie diesen Ort erreicht, gleich ob sie sich auf den Ihrâm-Zustand in ihrem Land oder im Flugzeug vor diesem Ort vorbereitet. Der Ihrâm-Zustand beginnt nämlich durch die Absicht. Wenn die Absicht des Ihrâm-Zustandes erfolgt ist, müssen die in diesem Zustand verbotenen Dinge gemieden werden.
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