Ich habe zwischen zwei Personen geschlichtet. Der eine sagte: „Ich habe geschworen.“ Ich entgegnete: „Ich übernehme die Sühne für deinen Schwur.“ Er wäre finanziell aber dazu in der Lage, die Sühne zu leisten. Ist dies dennoch erlaubt?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Zwischen zwei Streitenden zu schlichten ist eine der besten frommen Taten. Allâh, der Erhabene, sagt: „Die Gläubigen sind doch Brüder. So stiftet Frieden zwischen euren beiden Brüdern ...“ (Sûra 49: 10)
Von Abû Ad-Dardâ ist überliefert, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: »Soll ich euch nicht berichten, was besser ist als die Stufe des Fastens, des Gebets und des Almosens?« Sie entgegneten: »Doch, o Gesandter Allâhs!« Er sagte: »Das Schlichten untereinander. Und das Sähen von Zwietracht untereinander ist die Vernichtung (der Religion).«“ (Überliefert von Imâm Ahmad, Abû Dâwûd und At-Tirmidhî, der ihn als gut bis authentisch einstufte.)
Dass du die Sühne auf dich genommen hast, die einem der beiden Kontrahenten obliegt, um die Versöhnung voranzutreiben, verpflichtet dich dazu, diese Sühneleistung zu erbringen. Wenn du sie entrichtest, ist er von seiner Schuld befreit.
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