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Erleichterungen beim Aufenthalt in Arafa

Erleichterungen beim Aufenthalt in Arafa

Der Aufenthalt in Arafa ist ein wesentlicher Pfeiler des Haddsch und sogar der größte darunter. So beschrieb der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) den gesamten Haddsch mit den Worten: „Der Haddsch ist Arafa.“ Daher stimmen die vier Imâme darin überein, dass der Aufenthalt in Arafa eine der Säulen des Haddsch und ein Haddsch ohne ihn nicht gültig ist. Für einen zum Haddsch Verpflichteten entfällt diese Pflicht erst, wenn er sie verrichtet hat. Gleichwohl gibt es unterschiedliche Auffassungen in den Einzelheiten bezüglich des Aufenthalts in Arafa − wann dieser beginnt und wie lange er dauert. Auf all dies kann hier jedoch nicht eingegangen werden.

Zu den Erleichterungen für den Aufenthalt in Arafa gehören folgende:

1) Wenn jemand in Namira steht, nachdem die Sonne den Zenith überschritten hat, bis zum Sonnenuntergang, ist sein Haddsch gültig. Dies basiert auf einer der beiden Aussagen der Gelehrten, nach der Namira zum Gebiet von Arafa zählt. Schaich Ibn Uthaimîn (Allâh erbarme sich seiner) hat dies folgendermaßen erklärt: „Zwar habe ich niemanden gesehen, der dies ausdrücklich so sagt, aber es geht implizit aus dieser Aussage hervor.“

2) Wenn der Pilger tagsüber in Arafa steht und vor Sonnenuntergang aufbricht, ohne einen Teil der Nacht dort zu verbringen, ist es für ihn ausreichend und er hat keine Ersatzhandlung zu erbringen. Dies folgt aus der korrekteren der beiden Meinungen bei den Schâfiîten in dieser Angelegenheit. Belegt wird dies durch das Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Wer mit uns zusammen dieses Gebet erreicht hat und davor nach Arafât kommt, sei es tagsüber oder nachts, dessen Haddsch ist vollständig und er kann seine Ungepflegtheit beenden“ (überliefert in den Sunna-Werken).

3) Wenn ein Pilger Arafa vor Sonnenuntergang verlässt und nicht mehr zurückkehrt, um einen Teil der Nacht dort zu verbringen, ist es für ihn gültig, doch er muss ein Opfertier darbringen. Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten. Mâlik widersprach und sagte: „Der Aufenthalt (in Arafa) ist nur gültig, wenn man mindestens einen Teil der Nacht (dort) verbringt.“

4) Wenn bei der Bestimmung des Tages von Arafa ein Fehler gemacht wird und die Pilger sich insgesamt an einem anderen Tag als an Arafa dort aufhalten (z. B. am 8. Tag, also dem „Tag des Tränkens“, oder am 10. Tag, der bereits der Festtag ist), wenn dies also durch eine inkorrekte Bestimmung des Neumonds am Anfang des Dhû Al-Hiddscha geschah, so ist dies trotzdem gültig, weil sie sich alle darauf geeinigt haben. Imâm Ahmad hat dies so bestätigt. Als Beleg wird folgendes Wort des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) herangezogen: „Der Tag von Arafa ist der Tag, den die Menschen festlegen“ (Ad-Dâraqutnî).

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