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Die Lehre der Sunna über die Rechte des Nachbarn – Teil 2

Die Lehre der Sunna über die Rechte des Nachbarn – Teil 2

 Drittens: Man wird ermutigt, dem Nachbarn Gutes zu tun, und davor gewarnt, ihm zu schaden

Es gehört zur prophetischen Methode, mit der Androhung des Höllenfeuers davor zu warnen, dem Nachbarn Schaden zuzufügen, wohingegen Güte gegenüber dem Nachbarn und das Vermeiden von Schaden zum Eintritt ins Paradies führt, auch wenn man nur wenige gute Taten vollbracht hat.

Im „Musnad“ von Imâm Ahmad wird von Abû Huraira überliefert: „Ein Mann fragte: ‚Gesandter Allâhs, Soundso wird für ihre vielen Gebete, ihr Fasten und ihre wohltätigen Gaben gelobt, aber sie fügt ihren Nachbarn mit ihrer Zunge Leid zu.‘ Er sagte: ‚Sie ist im Feuer.‘ Der Mann fragte: ‚Gesandter Allâhs, Soundso wird für ihr weniges Fasten, ihre wenigen wohltätigen Gaben und ihre wenigen Gebete erwähnt, aber sie spendet Stücke von getrockneter Milch (Athwâr), und sie fügt ihren Nachbarn mit ihrer Zunge kein Leid zu.‘ Er sagte: ‚Sie ist im Paradies.‘“ „Athwâr“ ist die Pluralform von „Thaur“, was ein Stück getrocknete Milch bedeutet. Es ist ein Hinweis darauf, dass die wohltätigen Gaben dieser Frau sehr gering waren. In „Marqâ Al-Mafâtîh Scharh Mischkâ Al-Masâbîh“ heißt es: „Sie ist im Paradies“: „Denn in der Religion geht es darum, die Pflichten zu erfüllen und die Sünden zu meiden. Es nützt nichts, nach (nebensächlichen) Vorzügen zu streben und das Wesentliche zu vernachlässigen.“

Viertens: Einige Rechte des Nachbarn

Für Muslime gelten sowohl die allgemeinen Rechte eines Muslims als auch die spezifischen Rechte eines Nachbarn. Die Sunna betont ausdrücklich bestimmte Rechte des Nachbarn.

1. Essen geben:

In den beiden Sahîh-Werken „Al-Buchârî und Muslim“ wird von Abû Huraira überliefert, dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „O ihr muslimischen Frauen, verachtet nicht (das Geschenk) einer Nachbarin für eine andere, auch wenn es sich nur um einen Huf von einem Schaf handelt.

Im „Musnad“ von Imâm Ahmad wird von Umar ibn Al-Chattâb (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überliefert: „Ich hörte den Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen: ‚Niemand soll sich satt essen, während sein Nachbar hungert.‘“

Al-Buchârî überliefert in „Al-Adab Al-Mufrad“ von Ibn Abbâs (möge Allâh mit ihnen zufrieden sein): „Ich hörte den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen: ‚Nicht gläubig ist, wer satt ist, während der Nachbar hungert.‘“

Im Sahîh Muslim wird von Abû Dharr überliefert: „Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: ‚O Abû Dharr, wenn du einen Eintopf kochst, dann gib mehr Wasser dazu und kümmere dich um deine Nachbarn (gib ihm etwas davon, AdÜ).‘“

2. Rücksichtnahme unter Nachbarn:

In den beiden Sahîh-Werken „Al-Buchârî und Muslim“ wird von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Kein Nachbar soll seinem Nachbarn verbieten, einen Balken in seine Mauer zu stecken.“ Da sagte Abû Huraira: „Warum sehe ich euch so gleichgültig (gegenüber diesem Urteil, AdÜ)? Bei Allâh, ich werde nicht aufhören, euch dieses Urteil vor Augen zu führen, auch wenn es euch widerstrebt!“

In den beiden Sahîh-Werken wird auch von Urwa ibn Az-Zubair überliefert, dass Abdullâh ibn Az-Zubair ihm erzählte, dass ein Mann von den Ansar mit Az-Zubair beim Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) über die Bewässerung des Palmengartens stritt, den sie mit Dattelpalmen bepflanzt hatten. Der Ansârî sagte: „Lass das Wasser fließen!“ Aber er (Az-Zubair) weigerte sich. So stritten sie beim Gesandten Allâhs. Der Gesandte Allâhs sagte zu Az-Zubair: „Bewässere, o Zubair, und dann lass das Wasser zu deinem Nachbarn fließen!“ Da wurde der Ansârî zornig und sagte: „Gesandter Allâhs, ist es, weil er der Sohn deiner Tante ist?“ Da änderte sich die Gesichtsfarbe des Propheten Allâhs und er sagte: „O Zubair, bewässere, und dann blockiere das Wasser, bis es zu den Mauern zurückfließt (und dann zu deinem Nachbarn gelangt, AdÜ).

Im „Sunan Abû Dâwûd“ wird von Samura ibn Dschundub berichtet, dass er im Garten eines Ansârîs, der seine Familie bei sich hatte, eine Reihe von Palmen hatte. Samura pflegte zu seinen Palmen zu gehen, was den Mann ärgerte. Er bat Samura, ihm die Palmen zu verkaufen, aber Samura lehnte ab. Er bat ihn, sie umzupflanzen, aber er lehnte ab. Da ging er zum Propheten und erzählte ihm davon. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) bat ihn, sie ihm zu verkaufen, aber er weigerte sich. Er bat ihn, sie zu verpflanzen, aber er lehnte ab. Der Prophet sagte zu Samura: ‚Schenke sie ihm und du bekommst so und so viel dafür.‘ Er machte ihm ein Angebot, das ihn motivieren sollte, aber er weigerte sich. Da sagte der Prophet: ‚Du bist schädlich.‘ Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte zu dem Ansârî: ‚Geh und fälle die Palmen!‘

3. Den Nachbarn in seiner Ehre schützen:

Der außereheliche Beischlaf ist eine große Sünde. Die Sunna betrachtet außerehelichen Beischlaf mit der Frau eines Nachbarn als eine besonders schwere Sünde, da sie zusätzlich zum Verrat an Allâh auch den Vertrauensbruch gegenüber dem Nachbarn beinhaltet.

In den beiden Sahîh-Werken „Al-Buchârî und Muslim“ wird von Abdullâh ibn Mas’ûd überliefert: „Ich fragte den Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): ‚Welche Sünde ist bei Allâh am größten?‘ Er antwortete: ‚Dass du Allâh etwas beigesellst, obwohl Er dich erschaffen hat.‘ Ich sagte: ‚Das ist wahrlich groß.‘ Ich fragte weiter: ‚Welche dann?‘ Er antwortete: ‚Dass du dein Kind tötest, weil du befürchtest, dass es das Essen mit dir teilt.‘ Ich fragte: ‚Welche dann?‘ Er antwortete: ‚Dass du die Frau deines Nachbarn ehebrecherisch verführst.‘“

Imâm An-Nawawî erklärt in seinem „Scharch Sahîh Muslim“: „Die Bedeutung von ‚ehebrecherisch verführt‘ ist: außerehelichen Beischlaf mit dem Einverständnis der Ehefrau des Nachbarn zu begehen. Dies umfasst nicht nur Ehebruch, sondern auch die Zerstörung ihrer ehelichen Beziehung und eine verkehrte Zuneigung zum Ehebrecher. Noch verwerflicher ist es, wenn dies mit der Frau des Nachbarn geschieht. Eine solche Tat stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar, da ein Nachbar von seinem Mitmenschen Schutz und Vertrauen erwartet. Schließlich ist man dazu angehalten, seinen Nachbarn zu ehren und wohlwollend zu behandeln. Wer all dies durch Ehebruch und die Zerstörung einer ehelichen Beziehung verletzt, während er in einer Weise Zugang zu ihr hat, wie es kein anderer hat, so ist dies höchst abscheulich.“

Im „Musnad“ von Imâm Ahmad wird von Al-Miqdâd ibn Al-Aswad überliefert: „Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte zu seinen Gefährten: ‚Was sagt ihr über außerehelichen Beischlaf?‘ Sie sagten: ‚Allâh und Sein Gesandter haben ihn verboten, so ist er bis zum Tag des Gerichts verboten.‘ Da sagte der Gesandte Allâhs zu seinen Gefährten: ‚Es ist für einen Mann leichter, mit zehn Frauen außerehelichen Beischlaf zu begehen, als mit der Frau seines Nachbarn.‘ Dann sagte er: ‚Was sagt ihr über Diebstahl?‘ Sie sagten: ‚Allâh und Sein Gesandter haben ihn verboten, so ist er verboten.‘ Er sagte: ‚Es ist für einen Mann leichter, aus zehn Häusern zu stehlen, als aus dem Haus seines Nachbarn.‘“ Al-Munâwî erläutert in „Faid Al-Qadîr“: „Ein Nachbar hat das Recht, nicht von seinem Nächsten hinsichtlich seiner Familie betrogen zu werden. Wer dies tut, wird so bestraft, als hätte er zehnmal außerehelichen Beischlaf begangen.“

Dies sind lediglich einige explizit in den Hadîthen genannte Rechte des Nachbarn. Die Güte gegenüber dem Nachbarn umfasst jedoch jede Form guter Behandlung, wie Respekt, Hilfeleistung und Nachsicht. Ebenso darf kein Schaden zugefügt werden und jegliche Handlung muss unterlassen werden, die den Nachbarn verärgern könnte. Die Ausführungen in der Sunna über die Rechte des Nachbarn ergänzen und bestätigen die im Qurân enthaltene Aufforderung zur Güte gegenüber dem Nächsten.

 

 

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