Ist es einem Mann, dessen Geld harâm ist, erlaubt, seiner Mutter dadurch zum Haddsch zu verhelfen? Seine Mutter weiß aber nicht, dass sein Geld harâm ist.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es ist diesem Mann nicht erlaubt, seiner Mutter Geld, das harâm erworben wurde, zum Haddsch zu geben, denn dieses gehört ihm eigentlich nicht. Er hat sich neben der reumütigen Rückkehr zu Allâh des Geldes zu entledigen, indem er es zum Wohl der Muslime ausgibt. Es gibt aber eine Ausnahme, wenn nämlich seine Mutter arm und bedürftig ist und er kein anderes erlaubtes Geld hat, das über die Deckung seines Lebensbedarfs hinausgeht, mit dem er seiner Mutter helfen könnte. In diesem Fall kann er seiner Mutter etwas von dem verbotenen Geld geben, um sich dieses Geldes zu entledigen.
Und Allâh weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...