Ich arbeite als Arzt in Tâif. Ich habe dieses Jahr vor, den Haddsch durchzuführen. Ist es mir erlaubt, vorübergehend die Stätten der Riten zu verlassen und nach Tâif zu fahren, um einige Dinge zu erledigen, um dann zur Forsetzung der Riten zurückzukehren, ohne sie zu vernachlässigen? Diese Dinge sind übrigens nicht notwendig. Oder ist das Verlassen überhaupt nicht erlaubt?
Und wenn der Arbeitgeber von mir verlangt, wegen etwas Wichtigem nach Tâif zu fahren, und mir androht, etwas von meinem Gehalt abziehen, wenn ich es nicht tue, ist das dann erlaubt? Oder habe ich ein Opfer zu bringen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die überwiegende Meinung lautet, dass es keine Einwände gegen deine Fahrt nach Tâif und die Rückkehr gibt, solange du keine der Riten des Haddsch versäumst und nicht gegen die Haddsch-Gebote verstößt. Du muss auch für dein Verlassen kein Sühneopfer darbringen, egal ob du wegen einer Notwendigkeit den heiligen Bezirk verlassen hast oder nicht. Der Pilger muss die Elementarpflichten und sonstigen Pflichten des Haddsch einhalten und muss die damit verbundenen Gebote beachten. Es ist ihm nicht verboten, Makka zu verlassen, irgendwohin zu wandern oder während des Haddsch zu arbeiten.
Und Allâh weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...