Islam Web

  1. Haddsch & Umra
  2. Fatwa
Fatwâ-Suche

Verlassen der Ehe von der Verlobten ist ihr gegenüber nicht ungerecht

Frage

Der Vater hat seinen Sohn dazu gezwungen, die Tochter seines Bruders zu heiraten, und der Junge hat aus Gehorsam zu seinem Vater widerwillig zugestimmt. Nach sieben Jahren Verlobungszeit ist der Junge nicht dazu bereit, der Tochter seines Onkels väterlicherseits durch die Heirat Unrecht zu tun. Daher hat er ihr die Wahrheit gesagt. Darauf hat sie gegen ihn oder seine Geschwister Bittgebete gesprochen.
Ist dieses Bittgebet angenommen, wo er doch nicht durch die Heirat Unrecht zufügen wollte?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Es ist kein Unrecht, die Ehe mit der Verlobten nicht zu schließen, vor allem, wenn er befürchtet, ihr im Falle einer Heirat nicht ihre Rechte geben zu können. Daher darf sie gegen ihn oder seine Verwandten auch keine Bittgebete sprechen, nur weil er die Ehe mit ihr nicht vollzieht. Denn jedes Bittgebet gegen einen Muslim, der nicht ungerecht dem Bittenden gegenüber war, gilt als Übertretung im Bittgebet, die verboten ist.

Der Gelehrte Ibn Taimiya ( Allah   erbarme sich seiner ) sagte: „Die Übertretung im Bittgebet ist verboten, weil Allâh der Erhabene sagt: »Allâh liebt nicht die Übertreter.« (Sûra 2:190). Möglicherweise liegt die Übertretung in der Forderung selbst, möglicherweise beim Fordernden selbst.“

Selbst wenn die Person ungerecht behandelt wurde, darf sie nicht um etwas Ungerechtes oder den Abbruch der verwandtschaftlichen Beziehungen bitten. Ebenfalls darf sie nicht um etwas bitten, was härter ist als das ihr zugefügte Unrecht. Besser ist es, gar nicht erst Bittgebete gegen den zu sprechen, der einen ungerecht behandelt hat. Vielmehr sollte man sich gedulden, ihm vergeben und seine Angelegenheit Allâh überlassen. Wenn man ein Bittgebet sprechen möchte, darf man nur insoweit bitten, wie der Schmerz des Unrechts reicht. Wenn man mehr als dies tut, übertritt man.

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs

Vorzüge des Haddsch und der Umra

  • Unser Weg zu einem vollkommenen Haddsch

    Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...

  • Die gottesdienstlichen Handlungen des Propheten während der Haddsch: Teil 1

    Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...

  • Die Pilgerfahrt (der Haddsch) - Teil 2

    Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...