Gilt der Tawâf Al-Ifâda (Pflicht-Tawâf) für den Qirân-Pilger, der den Tawâf Al-Qudûm (Begrüßungs-Tawâf) nicht durchgeführt hat, als Ersatz für den Tawâf von Haddsch und Umra? Oder gilt der Tawâf Al-Ifâda nur für den Haddsch?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Tawâf Al-Ifâda gilt beim Qirân-Haddsch für Haddsch und Umra. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte nämlich zu Âischa - die Qirân-Haddsch verrichtete: „Dein Tawâf um die Ka'ba und dein Lauf zwischen As-Safâ und Al-Marwa genügt dir für deinen Haddsch und deine Umra.” (Abû Dâwûd). Âischa sagte über die Prophetengefährten, die den Qirân-Haddsch mit dem Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) durchgeführt hatten: „Diejenigen, die Haddsch und Umra verbinden (Qirân), vollführen nur einen einzigen Tawâf.” (Al-Buchârî).
Der Fragesteller soll auch wissen, dass der Tawâf Al-Qudûm beim Ifrâd- und Qirân-Haddsch mit der Umra nichts zu tun hat; es handelt sich dabei vielmehr um eine Ehrerbietung für die Ka'ba. Dies ist nach den meisten Gelehrten eine Sunna. Denn für den Qirân-Pilger gilt der Tawâf Al-Qudûm, wenn er ihn gemacht hätte, nicht als Tawâf für seine Umra.
Und Allâh weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
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Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...