Muss derjenige, der insgeheim einen Eid oder ein Gelübde ablegt, eine Sühne leisten?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Bloß die Absicht oder die Entschlossenheit, etwas zu tun, erfordert keine Sühneleistung. Wenn man etwas Gutes beabsichtigt, soll man es trotzdem tun. Wer aber einen Eid ablegt, indem er z. B. eine Eidesformel benutzt und dann seinen Eid bricht, der ist nach Übereinstimmung der Gelehrten zur Sühneleistung verpflichtet.
Auch wenn jemand eine Formel des Gelübdes ausspricht, wie z. B.: „Ich gelobe Allâh, einen Tag zu fasten oder zu spenden oder Allâhs zu gedenken oder Ähnliches“, ist es ein Gelübde zum Gehorsam, das man erfüllen soll, da der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) in einem Hadîth von Âischa sagte: „Wer gelobt, Allâh gegenüber gehorsam zu sein, der soll Ihm gehorsam sein. Und wer gelobt, Allâh gegenüber ungehorsam zu sein, der soll Ihm nicht ungehorsam sein.“ (Überliefert von Al-Buchârî.)
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...