Darf man den Heiratsvertrag zwischen den beiden Festen und im Ramadân abschließen oder nicht?
Der Lobpreis gebührt Allah und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es ist erlaubt, den Heiratsvertrag zwischen den beiden Festen, im Ramadân und zu anderen Zeiten abzuschließen, weil kein Beweis existiert, der dies verbietet, und es grundsätzlich erlaubt ist. Wer es verbietet, spricht ohne Wissen über Allâh. Allâh der Erhabene sagt: „Und sagt nicht von dem, was eure Zungen als Lüge behaupten: »Das ist erlaubt,
und das ist verboten«, um gegen Allâh eine Lüge zu ersinnen. Gewiss, denjenigen, die gegen Allâh eine Lüge ersinnen, wird es nicht wohl ergehen.“ (Sûra 16:116).
Und Allâh weiß es am besten!
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