Ich habe das Opfertier 15 Tage vor dem Schlachttag erworben. Ist dies erlaubt?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Opfertier zwei oder mehr Wochen vor dem Tag des Opferfests zu erwerben ist völlig unbedenklich. In den Sahîh-Werken steht, dass die Prophetengefährten ihre Opfertiere bereits in Madîna mästeten. Dies deutet darauf hin, dass sie sich einige Zeit vor dem Schlachttag in ihrem Besitz befanden. Weiterhin kennen wir keinen Gelehrten, der den Kauf der Opfertiere auf einen bestimmten Zeitraum beschränkte.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...