Eine Frau möchte ein Opfertier schlachten, ist aber nicht in der Lage, die ersten zehn Tage von Dhû Al-Hiddscha zu fasten. Aus Gründen, die Frauen betreffen, kann sie nur die letzten drei Tage fasten. Darf sie trotzdem ein Opfertier schlachten, obwohl sie die zehn Tage nicht vollständig fastet?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Fasten der ersten zehn - genauer gesagt der ersten neun - Tage des Monats Dhû Al-Hiddscha ist, den allgemeinen Beweisen für die Vorzüglichkeit der Taten in diesem Monat nach, etwas im Islam Erlaubtes. Allerdings ist es keine Bedingung zum Schlachten eines Opfertiers. Kein Gelehrter hat dies je gesagt. Es ist erlaubt, ein Opfertier zu schlachten, auch wenn man an keinem dieser Tage fastet. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem Opfern und dem Fasten der ersten neun Tage von Dhû Al-Hiddscha.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...