Ich bin nicht verheiratet, stehe aber nicht mehr unter der Versorgung meines Vaters, da ich in einem anderen Land arbeite. Ich möchte für mich und meine Familie – also meinen Vater, meine Mutter und meine Schwester - ein Opfertier schlachten. Dies soll in meinem Heimatland geschehen, mein Vater würde also von meinem eigenen Geld, das er für mich aufbewahrt, das Opfertier kaufen. Ist das erlaubt? Wenn ja, muss mein Vater dann auch das Schneiden von Haaren und Fingernägeln unterlassen?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn du dich, wie es aus deiner Beschreibung ersichtlich ist, nicht mehr auf die Versorgung deines Vaters stützt, könnt ihr euch kein Opfertier teilen. Damit man sich ein Opfertier teilen darf, müssen die Angehörigen des Haushalts von derselben Person versorgt werden.
Du kannst deinen Vater das Tier in deinem Namen schlachten lassen. Genauso steht es dir frei, ihm von deinem Vermögen Geld für ein Opfertier zu schenken, damit er für sich und die Familienmitglieder seines Hauses schlachtet. Du erhältst hierfür – so Allâh will - eine enorme Belohnung. Wisse, dass derjenige, der das Opfertier schlachtet, in den ersten zehn Tagen weder Haare noch Fingernägel kürzen darf. Die Familienmitglieder seines Hauses sind davon, der gewichtigeren Aussage der Gelehrten zufolge, nicht betroffen. Der Gelehrte Ibn Al-Uthaimîn erklärte dies gut: „Aus der Aussage »für den er schlachtet« kann man verstehen, dass derjenige, für den geschlachtet wird, ohne Bedenken Haare oder Fingernägel schneiden darf. Der Beweis dafür ist folgender:
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
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Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...