Ich bin ein algerischer Arzt und arbeite privat. Die meisten Leute, die zu mir kommen, sind arme kranke Leute und meistens haben sie keine Krankenversicherung und fordern von mir, dass ich ihnen ein Rezept auf den Namen einer Person ausstelle, die krankenversichert ist, damit sie in der Lage sind, diese Medikamente zu erwerben. Ist das erlaubt?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Es ist nicht erlaubt, dass du den Kranken ein Rezept auf den Namen einer anderen Person ausstellst, da somit eine Leistung von der Versicherung in Anspruch genommen wird, ohne ein Anrecht darauf zu haben. Dies ist ohne Zweifel verboten, denn Allâh sagt: "Und zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige Weise!" (Sûra 2:188).
Wenn nun der Besitz des Einzelnen unantastbar ist, so ist es auch verboten, sich das Vermögen der Unternehmen und Firmen auf unerlaubte Weise anzueignen. Dass jene Leute arm sind, ist kein Beweggrund dafür, dass man das Geld Anderer zu Unrecht verschlingt, und es ist dir nicht erlaubt, ihnen (den Armen) dabei zu helfen.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...