Darf ein Mann seinen Vater auf Grund familiärer Probleme ``lassen´´? Ich bitte euch um Hilfe, weil ich einen Fehler begangen habe.
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Wenn du mit ``lassen´´ das Wort ``meiden, verlassen´´ meinst, so gehört das Meiden beider Elternteile oder einem von ihnen zum schlimmsten Ungehorsam und gilt als schlechte Behandlung der Eltern. Die schlechte Behandlung der Eltern bildet eine der größten Sünden, so wie es uns der Prophet mitteilte.
So ist es niemandem erlaubt, seine Mutter oder seinen Vater zu meiden, selbst wenn sie einen schlecht behandeln, denn Allâh sagt über die nichtgläubigen Eltern, die den Sohn zum Leugnen des Islâm aufrufen: "Doch gehe mit ihnen im Diesseits auf rechtlicher Weise um!" (Sûra 31:15)
sowie allgemein über die Behandlung der Eltern: "Dient niemandem anbetend außer Allâh! Und zu den Eltern sollt ihr gütig sein!" (Sûra 2:83).
So gehören das Meiden und Verlassen der Eltern zu den schlimmsten Kränkungen der Eltern. Wer nun diese große Sünde beging, der soll alsbald wieder zu seinen Eltern gehen und sie um Verzeihung bitten. Er soll ihren Forderungen und seinen Pflichten nachkommen und sie vor allem friedlich und auf gute Weise behandeln. Es wird von dir verlangt, aufrichtig und reumütig zu Allâh zurückzukehren, denn wer bereut, dessen Reue nimmt Allâh auch an.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...