Ich habe ein Gelübde abgelegt, dass ich meinen ersten Lohn als Spende ausgebe. Ich fordere noch von einer anderen Person einen Betrag, den ich ihr geliehen habe, den sie aber nicht begleichen kann. Ist es mir erlaubt, von den Schulden abzusehen um damit mein Gelübde zu erfüllen?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Der Schuldenerlass kommt nicht der Erfüllung des Gelübdes gleich. So sagen die Rechtsgelehrten, dass das Gelübde einer Person, die gelobt zu spenden und danach von Schulden erlässt, die ihr noch zustehen, damit nicht erfüllt ist, auch wenn der Verschuldete zu jenen gehört, an die man spenden darf. Denn Voraussetzung für das Spenden ist, dass man im Besitz des Geldes ist. So wird das Gelübde nicht erfüllt, ebenso verhält es sich mit der Zakât.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...