Ich beabsichtigte sechs Tage im Schawwâl zu fasten und verpasste Ramadân-Tage nachzuholen. Nach dem ich vier Tage gefastet hatte, sagte man mir, dass dies nicht rechtens sei. Was soll ich nun machen?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Gemäß unserer Meinung ist es nicht rechtens, die sechs Tage von Schawwâl und die nachzuholenden Fastentage mit einer Absicht zu kombinieren. Deine gefasteten Tage gelten als nachgefastete Tage und brauchen nicht wiederholt zu werden. Es ist aber gut, wenn du sie vorsichtshalber wiederholst um dich von jeglicher Schuld zu befreien und die Meinung jener zu berücksichtigen, die meinen, dass derart gefastete Tage als freiwilliges Fasten zählen und nicht als nachgeholte Pflichtfastentage.
Und Allâh weiß es am besten.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...