Nachts im Ramadân, und zwar nach dem Fastenbrechen, kam es dazu, dass ich meine Frau liebkoste. Ist das Fasten (in diesem Zustand) erlaubt? Was sagt die Scharî'a dazu?
Alles Lob gebührt Allâh dem Herrn aller Welten und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auch seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Und nun zur Frage:
Solange die Liebkosung von keinem Samenerguss begleitet war, braucht man sich nicht rituell zu waschen. Die obligatorische Waschung muss nur verrichtet werden, wenn sich die Geschlechtsorgane treffen oder eine Ejakulation eintritt. Ein Vorspiel an sich bedingt noch keine obligatorische Waschung. Das Fasten desjenigen, der sich in einem Zustand der rituellen Unreinheit befindet, ist jedoch auch gültig. Jemand, der morgens in diesem Zustand aufwacht, dessen Fasten ist gültig, er muss die rituelle Waschung jedoch für das Gebet verrichten, da das Gebet ohne diese ungültig ist.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...