Ich begab mich zum Hadsch und beabsichtigte auch den Hadsch für meinen kleinen, achtmonatigen Sohn, aber ich habe vergessen, ihn mit der Ihrâm-Kleidung zu bekleiden. Meine Begleiter haben mich erst in Minâ daran erinnert, als ich ihnen mitteilte, dass ich für ihn den Hadsch beabsichtigt hatte. Ich habe für ihn alle anderen rituellen Handlungen des Hadsch vollzogen. Wie lautet die Rechtsnorm dafür?
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wer aus Vergesslichkeit oder Unwissen eines der Verbote des Ihrâm begeht, die mit Wohlergehen zu tun haben, wie das Tragen von genähter Kleidung oder das Parfümieren oder Ähnliches, dann trifft ihn dadurch keine Sünde, aber er soll damit sofort aufhören, wenn er sich daran erinnert oder erfährt, dass es verboten ist.
Daher gibt es nichts gegen dich zu sagen, falls du seine genähte Kleidung entfernt und ihn mit der Ihrâm-Kleidung bekleidet hast, als man dich daran erinnert hat.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...