Ist die Absicht eine Bedingung für die Gültigkeit des rituellen Gebets? Wenn man die rituelle Gebetswaschung durchführt, zählt dies als Absicht?
Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Nach Übereinstimmung der Gelehrten ist die Absicht eine Bedingung für die Gültigkeit des rituellen Gebets. Die rituelle Gebetswaschung alleine reicht nicht als Absicht aus, es sei denn, man vergegenwärtigt sich das Gebet, wofür man sich rituell wäscht, und zwar vom Beginn der rituellen Gebetswaschung bis zum Eröffnungs-Takbîr des Gebets.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...