Mir ist von der Firma, in der ich arbeite, ein Geldbetrag anvertraut. Darf ich ohne das Einverständnis des Besitzers damit etwas verdienen und es gleichzeitig verwahren?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es ist dir nicht erlaubt, die dir vom Firmenbesitzer anvertrauten Gelder zu verwenden, es sei denn mit seiner Erlaubnis. Den der Betraute hat nur das Recht, das in seiner Obhut befindliche Vermögen den Bedingungen seines Besitzers entsprechend zu verwalten. Wenn er den Bedingungen zuwiderhandelt, begeht er etwas Verbotenes, weil der Prophet sagte: „Die Muslime halten sich an ihre Bedingungen, solange sie mit der Wahrheit (d.h. mit den islamischen Prinzipien) übereinstimmen.“ (Überliefert von Al-Hâkim von Anas . Al-Albânî hat ihn für sahîh (authentisch) erklärt.)
Und Allâh weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...